
Im fortgeschrittenen Alter stellt sich für viele Menschen die Frage nach einer möglichen Immobilienvererbung.
Wussten Sie, dass Sie Immobilienbesitz steuerfrei schenken dürfen, solange gewisse Freibeträge nicht überschritten werden?

Folgende Freibeträge bilden sich bei der Schenkung:
Ehegatten & eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
Kinder & Stiefkinder: 400.000 Euro
Enkel: 200.000 Euro
Eltern & Großeltern: 100.000 Euro
Alle anderen Erben: 20.000 Euro

Diese Freigrenzen können jedoch nur alle 10 Jahre geltend gemacht werden.
Sie haben Fragen zur Eigentumsübertragung und/oder der Schenkungssteuer?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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