
Losgelöst davon, wie Sie und Ihre Mitmenschen das neue Jahr empfangen haben, gibt es gar nicht so selten kleine oder größere Schäden, die in einer Silvesternacht entstehen können.
Oft weiß man in Schadensfällen nicht, wer die Haftung zu übernehmen hat, beziehungsweise wer als Ansprechpartner in jenen Situationen gilt.

Wir wissen Rat:
Sollte Ihr Haus durch Böller, Raketen oder anderen pyrotechnischen Gegenstände beschädigt worden sein, reguliert im Normalfall Ihre Wohngebäudeversicherung den Schaden.
Ihr Auto hat eine Delle oder Brandspuren abbekommen? Handelt es sich schlichtweg um einen Unfall und nicht um eine mutwillige Tat, haftet die Haftpflichtversicherung des Täters (falls vorhanden).

Können Sie den Schuldigen nicht ausfindig machen, haftet oft Ihre Autokasko.
Verschüttet einer Ihrer Gäste ein Glas Wein auf Ihren Teppich oder beschädigt Ihren Fernseher, ist dies an einem solch feierlichen Tag natürlich sehr ärgerlich.
Auch hier haftet die Haftpflichtversicherung des Missetäters, insofern die Tat nicht mutwillig ausgeübt wurde.

Wir hoffen sie hatten einen unfallfreien Jahresausklang und sind gut ins neue Jahr gerutscht!
Weiterhin viel Erfolg, viel Glück und noch mehr Gesundheit wünscht Matthias Wandl Ihr Immobilienmakler aus München, Großhadern und Umadum.
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