Unser kleiner Immobilien-Almanach:

Was bedeutet was?

Abgeschlossenheitsbescheinigung:

  • Ist erforderlich, um ein Gebäude in selbstständige Einheiten aufteilen zu können.

Auflassung:

  • Einigung über Eigentumsübergang an Käufer.

Baubeschreibung:

  • Gibt detailliert vor, wie das Bauvorhaben errichtet wird. Gehört zum Bauträgervertrag.

Bauträgervertrag:

  • Vertrag über den Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung zuzüglich der Bauleistung.

Dienstbarkeit:

  • Im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht an einem anderen Grundstück für Wege, Leitungen etc. oder Recht auf Unterlassung bestimmter Handlungen.

Eigentum:

  • Rechtliche Zuordnung einer Immobilie zu einer Person. Die Übertragung erfolgt durch die Auflassung und Eintragung im Grundbuch.

Eigentümerversammlung:

  • Treffen aller Wohnungs­,- und Teileigentümer einer Gemeinschaft zur Beschlussfassung.

Erschließungskosten:

  • Werden von der Gemeinde für den Anschluss des Grundstücks an Kanalisation, Wasserversorgung, Straßen etc. erhoben.

Fälligkeitsmitteilung:

  • Ist der Eigentumserwerb der Immobilie rechtlich abgesichert, teilt der Notar mit, wann der Kaufpreis zu zahlen ist. Beim Bauträgervertrag betrifft dies die Kaufpreisraten nach Baufortschritt.

Finanzierungsgrundpfandrecht:

  • Stellung einer Grundschuld als Kreditsicherheit.

Freigabeversprechen:

  • Verbindliche Zusage der Bank, das Kaufobjekt gegen Kaufpreiszahlung aus der Haftung für Verkäuferkredite zu entlassen.

Gemeinschaftseigentum:

  • Alles, was nicht zum Sondereigentum gehört, z. B. Außen
  • wände, Dach, Treppenhaus, Außenanlagen, Heizungsraum.

Gemeinschaftsordnung:

  • Regelt das Zusammenleben der Eigentümer sowie Nutzung und Kostenverteilung.

Grundbuch:

  • Öffentliches Register für Grundstücke mit Eintrag der Eigentumsverhältnisse und Belastungen.

Grundschuld:

  • Sicherungsmittel zur Absicherung eines Kredites für den Kreditgeber.

Lasten:

  • Mit einem Grundstück kraft Gesetzes verknüpfte Verpflichtungen wie z. B. Grundsteuer oder Erschließungskosten.

Nebenvereinbarungen:

  • Alle außerhalb der notariellen Urkunde getroffenen Vereinbarungen sind unwirksam und können dazu führen, dass der gesamte Vertrag ungültig ist.

Notaranderkonto:

  • Vom Notar treuhänderisch geführtes Konto zur Abwicklung der Kaufpreiszahlungen in besonderen Fällen.

Rang:

  • Reihenfolge der im Grundbuch eingetragenen Rechte.

Sondereigentum:

  • Eigentum zur alleinigen Nutzung und Verwaltung.

Sondernutzungsrecht:

  • Einzelnen Eigentümern eingeräumtes Nutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums.

Teilungserklärung:

  • Urkunde, die die Aufteilung eines Grundstücks in Sondereigentum vorgibt.

Unbedenklichkeitsbescheinigung:

  • Bestätigung des Finanzamtes über die Zahlung der Grunderwerbsteuer und Voraussetzung für den Grundbucheintrag des Käufers.

Vormerkung:

  • Eintrag im Grundbuch, der das Objekt für den Käufer sichert und Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist

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