
Was bedeutet was?
Abgeschlossenheitsbescheinigung:
- Ist erforderlich, um ein Gebäude in selbstständige Einheiten aufteilen zu können.
Auflassung:
- Einigung über Eigentumsübergang an Käufer.
Baubeschreibung:
- Gibt detailliert vor, wie das Bauvorhaben errichtet wird. Gehört zum Bauträgervertrag.
Bauträgervertrag:
- Vertrag über den Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung zuzüglich der Bauleistung.
Dienstbarkeit:
- Im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht an einem anderen Grundstück für Wege, Leitungen etc. oder Recht auf Unterlassung bestimmter Handlungen.
Eigentum:
- Rechtliche Zuordnung einer Immobilie zu einer Person. Die Übertragung erfolgt durch die Auflassung und Eintragung im Grundbuch.
Eigentümerversammlung:
- Treffen aller Wohnungs,- und Teileigentümer einer Gemeinschaft zur Beschlussfassung.
Erschließungskosten:
- Werden von der Gemeinde für den Anschluss des Grundstücks an Kanalisation, Wasserversorgung, Straßen etc. erhoben.
Fälligkeitsmitteilung:
- Ist der Eigentumserwerb der Immobilie rechtlich abgesichert, teilt der Notar mit, wann der Kaufpreis zu zahlen ist. Beim Bauträgervertrag betrifft dies die Kaufpreisraten nach Baufortschritt.
Finanzierungsgrundpfandrecht:
- Stellung einer Grundschuld als Kreditsicherheit.
Freigabeversprechen:
- Verbindliche Zusage der Bank, das Kaufobjekt gegen Kaufpreiszahlung aus der Haftung für Verkäuferkredite zu entlassen.
Gemeinschaftseigentum:
- Alles, was nicht zum Sondereigentum gehört, z. B. Außen
- wände, Dach, Treppenhaus, Außenanlagen, Heizungsraum.
Gemeinschaftsordnung:
- Regelt das Zusammenleben der Eigentümer sowie Nutzung und Kostenverteilung.
Grundbuch:
- Öffentliches Register für Grundstücke mit Eintrag der Eigentumsverhältnisse und Belastungen.
Grundschuld:
- Sicherungsmittel zur Absicherung eines Kredites für den Kreditgeber.
Lasten:
- Mit einem Grundstück kraft Gesetzes verknüpfte Verpflichtungen wie z. B. Grundsteuer oder Erschließungskosten.
Nebenvereinbarungen:
- Alle außerhalb der notariellen Urkunde getroffenen Vereinbarungen sind unwirksam und können dazu führen, dass der gesamte Vertrag ungültig ist.
Notaranderkonto:
- Vom Notar treuhänderisch geführtes Konto zur Abwicklung der Kaufpreiszahlungen in besonderen Fällen.
Rang:
- Reihenfolge der im Grundbuch eingetragenen Rechte.
Sondereigentum:
- Eigentum zur alleinigen Nutzung und Verwaltung.
Sondernutzungsrecht:
- Einzelnen Eigentümern eingeräumtes Nutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums.
Teilungserklärung:
- Urkunde, die die Aufteilung eines Grundstücks in Sondereigentum vorgibt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
- Bestätigung des Finanzamtes über die Zahlung der Grunderwerbsteuer und Voraussetzung für den Grundbucheintrag des Käufers.
Vormerkung:
- Eintrag im Grundbuch, der das Objekt für den Käufer sichert und Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist

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